Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. · Stand: Mai 2026
Im Interesse der Lesbarkeit wird auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Alle Geschlechter (m/w/d) sind gleichermaßen gemeint.
Hinweis zur Website und zu Anfragen
- • Eine Kontaktaufnahme oder Anfrage über die Website stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar.
- • Erst ein schriftlich bestätigtes Angebot, das vom Kunden unterzeichnet wurde, begründet einen Vertrag.
- • Preisangaben auf der Website sind Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ein Angebot wird erst durch die schriftliche Annahme (Unterfertigung) durch den Kunden für beide Seiten verbindlich.
1.3 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB an.
1.4 Diese AGB können von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. jederzeit geändert werden. Maßgeblich sind stets die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot. Folgende Leistungsbereiche können Vertragsgegenstand sein:
- Elektroinstallationen (Neuinstallation, Sanierung, Erweiterung)
- Verteilerkasten- und Zählerbereichsarbeiten
- Fehlersuche und Störungsbehebung
- E-Check und Elektroanlagenprüfung
- Elektroseitige Anschlussarbeiten für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher
- Wechselrichter-Installation und -Anschluss
- Wallbox-Installation und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Smart-Home-Systeme und Gebäudeautomation
- Notstrom- und Blackout-Schutz-Systeme
- Außenbeleuchtung, Garteninstallationen
2.2 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Insbesondere umfasst der Leistungsumfang — sofern nicht gesondert vereinbart — nicht:
- Lieferung von Photovoltaik-Modulen (Beschaffung und Lieferung obliegen dem Kunden oder einem Lieferanten seiner Wahl)
- Dacharbeiten, Dachabdichtungen oder Zimmermannsarbeiten
- Malerarbeiten, Verputzarbeiten oder sonstige Baumeisterleistungen
- Entsorgung von Altmaterial, das nicht im Rahmen unserer Arbeiten demontiert wurde
- Behördliche Einreichungen, Genehmigungsverfahren und Förderabwicklung
2.3 Geringfügige Leistungsänderungen, die sich im Zuge der Ausführung als technisch notwendig erweisen und dem Kunden zumutbar sind (z.B. Änderungen der Leitungsführung aufgrund von Hindernissen in der Wand, zusätzliche Befestigungen bei mangelhaftem Untergrund), gelten als vorab genehmigt.
2.4 Treten während der Ausführung nicht vorhersehbare Umstände zutage (z.B. verdeckte Leitungen, Feuchtigkeitsschäden, nicht normgerechte Vorinstallationen), die einen Mehraufwand verursachen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Mehraufwand wird zum angemessenen Stundensatz verrechnet.
2.5 Von uns erstellte Pläne, Skizzen, Konzepte oder technische Unterlagen sind unser geistiges Eigentum. Kommt kein Vertrag zustande, sind diese — sofern nicht ausdrücklich als kostenlos bezeichnet — angemessen zu vergüten.
2.6 Änderungen an Bauausführung und technischen Details behalten wir uns vor, soweit diese technisch gleichwertig oder besser sind und den Auftragsumfang nicht wesentlich verändern.
§ 3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat alle Maßnahmen zu treffen, die eine ungehinderte und zügige Leistungserbringung ermöglichen. Dazu zählen insbesondere:
- Freier und sicherer Zugang zum Leistungsort
- Freigelegte Installationsflächen (z.B. geräumte Verteiler, freie Wände)
- Ausreichende Arbeitsbeleuchtung und Stromanschluss (220V) vor Ort
- Zeitgerechte Information über vorhandene Leitungen, Rohre und sonstige Einbauten
3.2 Der Kunde ist für die Einholung aller erforderlichen Bewilligungen, behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter (z.B. Vermieter, Hausverwaltung, Netzanbieter) auf eigene Kosten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Netzeinspeisezusagen, Netzzugangsverträge und Förderanträge. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. übernimmt keine Haftung für verspätete oder abgelehnte Genehmigungen.
3.3 Förderungen jeder Art werden ausschließlich von den jeweils zuständigen Förderstellen (Bund, Land, Gemeinde, Energieversorger) zugesagt und ausgezahlt — niemals von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. Die Förderabwicklung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. haftet nicht für entgangene Förderungen.
3.4 Der Kunde stellt sicher, dass während des vereinbarten Zeitfensters eine mit der Sachlage vertraute, unbeschränkt geschäftsfähige Person am Leistungsort anwesend und zur Entgegennahme der Leistung berechtigt ist.
3.5 Der Kunde stellt bis zum Abschluss der Leistungserbringung kostenlos und sicher zugänglich Lagerfläche für Material und Werkzeug bereit.
3.6 Der Kunde hat sämtliche bekannten Informationen über bestehende Leitungsführungen, Elektroanlagen, Baumängel und sonstige relevante Gegebenheiten am Leistungsort vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Er ist verpflichtet, unverzüglich zu warnen, wenn ihm Umstände bekannt werden, die die Ausführung beeinflussen könnten.
3.7 Der Kunde wirkt nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich bei der Abnahme mit und fertigt das Abnahmeprotokoll.
3.8 Der Kunde räumt Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. — nach entsprechender Vorankündigung — auch nach Abschluss der Arbeiten das Recht ein, die Anlage zur Mängelbehebung oder Sicherheitsüberprüfung zugänglich zu machen.
3.9 Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen) oder bestehende Anlagenteile auf deren Richtigkeit, Normkonformität oder Kompatibilität zu prüfen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit der von ihm beigestellten Informationen und Unterlagen.
§ 4 Termine und Leistungserbringung
4.1 Vereinbarte Termine und Fristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und — sofern vereinbart — vor Eingang der Anzahlung.
4.2 Verzögerungen durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs (höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Witterung, Erkrankung) verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Der Kunde wird informiert.
4.3 Werden Termine durch vom Kunden zu vertretende Umstände (z.B. fehlende Zugänglichkeit, nicht erfüllte Vorleistungen) verzögert, verlängern sich Fristen entsprechend. Wartezeiten und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.4 Kann die Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen schriftlichen Nachfrist (mindestens zwei Wochen) erbracht werden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.5 Wir sind berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U.
4.6 Leistungen werden an der vom Kunden angegebenen Adresse erbracht. Für Nachteile aus falschen Angaben trägt der Kunde die Verantwortung.
4.7 Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung angelieferter Waren geht mit Ablieferung am vereinbarten Ort auf den Kunden über.
4.8 Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden an unserem Werkzeug und Gerät werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.9 Der Kunde ist verpflichtet, angelieferte Waren innerhalb angemessener Frist auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen und diese unverzüglich zu melden. Kunden, die Unternehmer sind, müssen Mängel innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnis rügen (§ 377 UGB analog), andernfalls gelten die Waren als genehmigt.
§ 5 Entgelt und Zahlung
5.1 Preise verstehen sich als Pauschalpreise gemäß Angebot. Für beauftragte Leistungen ohne Deckung im Angebot hat Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. Anspruch auf das angemessene ortsübliche Entgelt.
5.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
5.3 Zahlungen sind prompt, ohne Abzug und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.4 Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnen wir mit der Leistungserbringung erst nach deren Eingang.
5.5 Bei Zahlungsverzug werden folgende Verzugszinsen fällig: für Verbraucher 5 % p.a. über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Weitergehende Verzugsschadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5.6 Mahnkosten: 1. Mahnung € 15,–, 2. Mahnung € 30,–, 3. Mahnung € 60,–. Bei Verletzung vertraglicher Pflichten hat der Kunde alle angemessenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.
5.7 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen allfällig gewährte Vergünstigungen.
5.8 Eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen steht dem Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt wurden. Für Verbraucher gilt zusätzlich das Aufrechnungsrecht bei konnexen Gegenansprüchen und im Insolvenzfall gemäß KSchG.
5.9 Wir sind berechtigt, Preise bei nicht von uns beeinflussbaren Kostenveränderungen (z.B. Materialpreisschwankungen bei Lieferanten, neue gesetzliche Abgaben) entsprechend anzupassen, sofern zwischen Angebot und Leistungserbringung mehr als vier Wochen liegen.
§ 6 Abnahme
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung nach Aufforderung unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Kalendertagen, abzunehmen.
6.2 Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigte Mängelrüge oder nimmt er die Leistung nicht innerhalb der Frist gemäß Punkt 6.1 ab, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).
6.3 Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder durch tatsächliche Inbetriebnahme der Anlage durch den Kunden.
6.4 Mängel, die bei der Abnahme bekannt sind und nicht im Abnahmeprotokoll gerügt werden, gelten als genehmigt.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: zwei Jahre für bewegliche Sachen, drei Jahre für unbewegliche Sachen (§ 933 ABGB).
7.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe/Abnahme.
7.3 Bei berechtigter und fristgerecht gerügter Mängelrüge ist Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. nach eigener Wahl zur Mängelbehebung (Verbesserung) oder zum Austausch verpflichtet. Schlägt die Verbesserung nach zwei Versuchen fehl oder ist sie wirtschaftlich unverhältnismäßig, kann der Kunde Preisminderung oder — bei nicht geringfügigem Mangel — Wandlung (Vertragsauflösung) verlangen.
7.4 Die Gewährleistung für Geräte und Komponenten von Drittherstellern (z.B. Wechselrichter, Speichersysteme, Wallboxen, Smart-Home-Komponenten) richtet sich nach den jeweiligen Herstellergarantien. Diese werden im Rahmen unserer Möglichkeiten weitergegeben.
7.5 Die Gewährleistung erlischt bei:
- Unsachgemäßer Nutzung oder eigenmächtigen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte
- Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen oder Wartungsvorschriften
- Normaler Abnützung
- Schäden durch äußere Einwirkungen (Überspannung, Blitzschlag, Feuchtigkeit, mechanische Beschädigung)
§ 8 Haftung
8.1 Für Schäden im Rahmen der Auftragsausführung haftet Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit begründet keine Haftung, außer bei Personenschäden.
8.2 Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung ist der Höhe nach — soweit gesetzlich zulässig — auf die Auftragssumme, maximal auf die Deckungssumme der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
8.4 Für Schäden an bestehenden Leitungen, Rohren oder anderen im Boden, in Wänden oder Decken verlegten Einbauten, die dem Kunden bekannt waren und von ihm nicht rechtzeitig kommuniziert wurden, haftet Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. nicht.
8.5 Nutzungsausfall und Ertragsausfall sind vom Ersatz ausgeschlossen.
8.6 Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.
8.7 Der Haftungsausschluss gilt auch für Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Entgelts Eigentum von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U.
9.2 Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren weder verpfänden noch weiterveräußern, solange das Entgelt nicht vollständig entrichtet ist.
9.3 Wird die Vorbehaltsware im Rahmen einer Exekution gepfändet, hat der Kunde Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. unverzüglich zu verständigen und alle zumutbaren Schritte zur Einstellung der Exekution einzuleiten.
§ 10 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
10.1 Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind.
10.2 Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden.
10.3 Wünscht der Verbraucher, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er dies schriftlich (auch per E-Mail) ausdrücklich zu verlangen und ausdrücklich zu bestätigen, dass er sein Rücktrittsrecht verliert, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde.
10.4 Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Leistung, wenn der Verbraucher den vorzeitigen Beginn gemäß Punkt 10.3 ausdrücklich verlangt und bestätigt hat.
10.5 Tritt der Verbraucher fristgerecht zurück, werden alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, mit demselben Zahlungsmittel zurückerstattet.
10.6 Hat der Verbraucher gemäß Punkt 10.3 den vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt und tritt er zurück, bevor die Leistung vollständig erbracht ist, hat er für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen ein anteiliges Entgelt zu bezahlen.
§ 11 Schutzrechte und Urheberrecht
11.1 Pläne, Skizzen, Konzepte, Kostenvoranschläge und vergleichbare Unterlagen, die von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. erstellt wurden, sind geistiges Eigentum von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben oder für andere als den vereinbarten Zweck genutzt werden.
11.2 Foto- und Videoaufnahmen, die von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. im Rahmen eines Projekts angefertigt werden (z.B. Dokumentationsfotos), verbleiben im Eigentum von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. und können für Referenzzwecke (Website, Social Media) verwendet werden — soweit keine personenbezogenen Daten oder erkennbaren Wohnräume des Kunden enthalten sind. Auf Wunsch des Kunden wird auf eine derartige Nutzung verzichtet.
§ 12 Datenschutz
12.1 Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U. verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich auf Basis der gesetzlichen Erlaubnisgrundlagen (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b — Vertragserfüllung; lit. c — rechtliche Verpflichtung; lit. f — berechtigtes Interesse). Die Daten werden für die Auftragsabwicklung, die Rechnungslegung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten genutzt.
12.2 Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z.B. Subunternehmer, Lieferanten) oder gesetzlich vorgeschrieben.
12.3 Kunden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit gemäß DSGVO. Beschwerden können an die österreichische Datenschutzbehörde (dsb.gv.at) gerichtet werden.
12.4 Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Kommunikation
13.1 Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation auf dauerhaften Datenträgern, insbesondere per E-Mail, einverstanden. Rechnungen und Angebote werden standardmäßig per E-Mail übermittelt.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Für Streitigkeiten mit Kunden, die Unternehmer sind, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.
14.3 Für Streitigkeiten mit Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen des KSchG. Insbesondere kann der Verbraucher Klagen am allgemeinen Gerichtsstand seines Wohnsitzes einbringen (§ 14 KSchG). Eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung zulasten des Verbrauchers ist unwirksam.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die ihr inhaltlich am nächsten kommende wirksame Regelung.
Fragen zu diesen AGB?
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich direkt an uns:
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e.U.
Kopreinigg 69 · 8544 St. Martin im Sulmtal
Telefon: +43 664 99267378