Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. · Stand: Jänner 2026
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gemeint (m/w/d).
Hinweis zur Website
- • Diese AGB gelten auch für Anfragen und Leistungen, die über die Website erfolgen.
- • Eine Anfrage über die Website stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar.
- • Alle Preisangaben auf der Website sind Richtwerte und unverbindlich.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grundlage und unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt oder diese wurden im Einzelfall ausdrücklich vereinbart.
1.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Das Angebot ist bis zur Annahme durch den Kunden (Unterfertigung des Angebotes) unverbindlich.
1.3 Mit der Bestellung (im Folgenden auch „Auftrag" genannt) anerkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Geschäftsbedingungen.
1.4 Diese AGB verstehen sich vorbehaltlich jederzeitiger Änderungen oder Ergänzungen durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. Die Bestellung des Kunden erfolgt immer zu den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB.
§ 2 Lieferung und Leistungsumfang
2.1 Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Vorlage sämtlicher technischer und sonstiger Ausführungsdetails, Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung sowie völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Vertragspartner frei, unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist (mindestens zwei Wochen) vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Die Leistungen umfassen bei Abschluss eines Wartungsvertrages auch die Wartung, Anpassung oder Überprüfung einer bestehenden oder noch zu errichtenden Anlage sowie die Zu- und Ableitungen zu den Solarkollektoren. Bei reinem Kollektortausch oder PV-Modultausch sind diese Leistungen ausdrücklich nicht umfasst.
2.3 Nicht umfasst sind insbesondere die Demontage und Entsorgung von Indach-Altkollektoren oder Indach-Photovoltaikmodulen und die danach notwendige Dacheinkleidung.
2.4 Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Leistungsänderungen — einschließlich solcher, die sich im Zusammenhang mit der Montage als erforderlich erweisen und nicht vorhersehbar waren (z. B. zusätzliche Befestigungen aufgrund mangelhaften Unterbaus) — gelten als vorweg genehmigt.
2.5 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass im Rahmen der Montage hervortretende, nicht erkennbare Umstände (insbesondere Mängel des Unterbaus) eine Anpassung des Leistungsumfangs erfordern können. Der Kunde vergütet die angemessenen Zusatzkosten.
2.6 Im Zusammenhang mit den Leistungen ist die Abschaltung der Solar- oder PV-Anlage für die Dauer der Montagearbeiten erforderlich. Die Kosten und allfällige Nachteile aus der Abschaltung trägt ausschließlich der Kunde.
2.7 Von uns ausgearbeitete Pläne, Skizzen, technische Ausarbeitungen oder Vorschläge sind unser geistiges Eigentum. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind diese angemessen zu entlohnen.
2.8 Änderungen an Konstruktionen, Aussehen und Ausführung sowie geringe Abweichungen von Ausführungsrichtlinien behalten wir uns vor, soweit sie notwendig und technisch zumindest gleichwertig sind.
§ 3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen zu setzen, die für eine ungehinderte und zügige Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählt insbesondere die Demontage und fach- und umweltgerechte Entsorgung von Indach-Kollektoren oder Indach-PV-Modulen sowie die danach notwendige Neueinkleidung des Daches.
3.2 Der Kunde hat allfällige erforderliche Bewilligungen, Zustimmungen Dritter sowie Meldungen an Behörden auf eigene Kosten zu veranlassen. Ebenso ist der Kunde für die Förderabwicklung selbst verantwortlich. Förderungen werden ausschließlich von den jeweiligen Förderstellen (Bund, Land, Gemeinde) zugesagt und ausgezahlt — niemals von uns. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. haftet nicht für unvollständige Aufklärung über Förderungsmöglichkeiten.
3.3 Die Kosten für die Energie für Demontage, Montage und einen allfälligen Probebetrieb trägt der Kunde.
3.4 Der Kunde stellt sicher, dass während des vereinbarten Zeitfensters eine mit der Sachlage vertraute, unbeschränkt geschäftsfähige Person am Leistungsort anwesend und ermächtigt ist, die Ware und/oder Leistung entgegenzunehmen.
3.5 Der Kunde stellt bis zum vollständigen Abschluss der Leistungserbringung kostenlos den erforderlichen sicheren Lagerplatz für Material und Maschinen bereit.
3.6 Der Kunde erklärt, sämtliche Angaben über Lage und Beschaffenheit der Solar-/PV-Anlage wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. Er hat unverzüglich zu warnen, wenn ihm Umstände bekannt werden, die die Funktionalität einschränken könnten.
3.7 Der Kunde wirkt nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich bei der Abnahme mit und fertigt Lieferscheine und Abnahmeprotokolle.
3.8 Der Kunde räumt uns zeitlich unbeschränkt das Recht ein, sämtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Produktsicherheit und Mängelbehebung zu setzen, und gewährt nach entsprechender Vorankündigung jederzeit Zutritt zur Anlage.
3.9 Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen etc.) oder Dachkonstruktionen auf Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität zu überprüfen. Der Vertragspartner garantiert die Richtigkeit der beigestellten Unterlagen und Stoffe.
§ 4 Warenlieferung und Leistungserbringung
4.1 Wir werden uns bemühen, die vereinbarten Liefer-, Montage- und Wartungstermine einzuhalten. Verzögerungen durch Kapazitätsengpässe bei Vorlieferanten oder Umwelteinflüsse gelten vom Kunden als genehmigt.
4.2 Werden Lieferung oder Leistungsbeginn durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert, verlängern sich Leistungsfristen und Termine entsprechend.
4.3 Kann die Lieferung nicht binnen einer Nachfrist von 28 Tagen abgeschlossen werden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstatten wir allfällige erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurück.
4.4 Wir sind berechtigt, Warenlieferungen, Demontage und Montage selbst oder durch beauftragte Subunternehmer durchzuführen.
4.5 Lieferungen und Leistungen erfolgen an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben trägt der Kunde die resultierenden Nachteile.
4.6 Wir sind berechtigt, Lieferung und Leistung auch in Teilen durchzuführen. Aufgrund von Rohstoffengpässen können nachträgliche Preisanpassungen erforderlich sein. Für Notfälle behalten wir uns das Recht vor, einzelne Komponenten gegen gleichwertige oder höherwertige zu tauschen.
4.7 Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Ablieferung am vereinbarten Ort auf den Kunden über.
4.8 Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an Geräten und Werkzeug sind vom Kunden zu verantworten.
4.9 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Haus. Bei kundenverursachter Nichtmöglichkeit der Lieferung trägt der Kunde die Versand- und Lieferkosten weiterer Zustellversuche.
4.10 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb angemessener Frist auf Mängel zu untersuchen und uns unverzüglich zu informieren. Kunden, die keine Verbraucher sind, müssen Mängel innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnis rügen.
4.11 Konventionalstrafe: Bei Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der vereinbarten Leistung sind wir berechtigt, eine Konventionalstrafe von höchstens 10 % des Netto-Gesamtauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens zu verrechnen.
§ 5 Entgelt und Zahlungen
5.1 Preise sind grundsätzlich als Pauschalpreise zu verstehen. Für beauftragte Leistungen, die im Angebot keine Deckung finden, hat Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. Anspruch auf das angemessene Entgelt.
5.2 Zahlungen sind prompt und ohne Abzug zu leisten.
5.3 Die Berechtigung zum Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5.4 Ist eine Anzahlung vereinbart, sind wir zur Warenlieferung und/oder Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verpflichtet.
5.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen vereinbart: für Verbraucher 5 % pro Jahr, für Unternehmer 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr.
5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (insbesondere Skonti und Rabatte).
5.7 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur zu, soweit Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder anerkannt sind.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen alle angemessenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu ersetzen. Die Mahnspesen betragen: 1. Mahnung EUR 30,–, 2. Mahnung EUR 50,–, 3. Mahnung EUR 150,–.
5.9 Unsere Preise gelten netto ab Lager ohne Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird gesondert ausgewiesen. Wir sind berechtigt, Preise bei unvorhergesehenen Änderungen der Preiskalkulation (z. B. Preisschwankungen von Vorlieferanten, neue Steuern oder Zölle) entsprechend anzupassen.
§ 6 Garantie
6.1 Als „Garantie" bezeichnete Erklärungen von uns stellen lediglich gesetzliche (verlängerte) Gewährleistungs- und keine Garantiezusagen dar. Bei berechtigter Inanspruchnahme ist Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. nach eigener Wahl zur Mängelbehebung oder zum Austausch verpflichtet.
6.2 Für Photovoltaik-Module, Montagegestell und Wechselrichter gilt die Garantie des Herstellers.
6.3 Die Inanspruchnahme der Garantie für Photovoltaikmodule setzt voraus:
- Die PV-Module wurden ausschließlich durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. oder einer befugten Fachfirma montiert und abgenommen.
- Aufgetretene Mängel werden unverzüglich bekanntgegeben.
6.4 Aus ein und demselben Sachverhalt können nicht gleichzeitig Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung oder Schadenersatz geltend gemacht werden.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt ein Jahr ab Übergabe. Der Übergabezeitpunkt ist der Zeitpunkt der Fertigstellung, jedoch spätestens das Datum der Unterzeichnung des Prüfbefundes.
7.2 Bei einem zu Recht bestehenden und zeitgerecht gerügten Mangel ist Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. nach eigener Wahl zur Mängelbehebung oder zum Austausch verpflichtet. Nach mindestens zwei fehlgeschlagenen Behebungsversuchen ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder — bei nicht geringfügigem Mangel — Wandlung zu verlangen.
§ 8 Haftungsausschluss
8.1 Für allfällige Schäden im Rahmen der Auftragsausführung haftet Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Personenschäden. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.
8.2 Im Rahmen der Montage- und Demontagearbeiten können Schäden an vorhandenen Teilen der Solar-Anlage sowie am Dach oder Mauerwerk entstehen. Eine Haftung aus solchen Schäden besteht nur bei Verschulden.
8.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für: Glasbrüche, Glaskratzer, Frostschäden, witterungsbedingte Einflüsse, sonstige mechanische Beschädigungen oder Veränderungen, die nicht zu verantworten sind, Beschädigungen durch höhere Gewalt sowie durch unsachgemäße Wartung, Gebrauch oder Betrieb, natürliche Abnützungserscheinungen sowie Beeinträchtigungen ohne Einfluss auf die Funktion.
8.4 Die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit von Spezifikationen (Maße, Anschlüsse etc.) liegt beim Kunden.
8.5 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass gelieferte Kollektoren mit der bestehenden Solar-Anlage kompatibel sind. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Anlage nicht mit den installierten Kollektoren kompatibel oder nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist.
8.6 Der Ausschluss der Haftung umfasst auch einen Ausschluss gegenüber Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Gehilfen der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
8.7 Schadenersatzansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind, sind bei sonstigem Verfall längstens binnen 6 Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgelts bleibt die vertragsgegenständliche Ware im Eigentum der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
9.2 Noch nicht vollständig bezahlte Ware darf durch den Kunden weder verpfändet noch weiterveräußert werden. Jede Verfügung über die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
9.3 Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen von exekutiven Schritten gepfändet werden, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu verständigen und alle zumutbaren Schritte zur Einstellung der Exekution einzuleiten.
§ 10 Rücktrittsrecht für Verbraucher
10.1 Die Bestimmungen dieses Punktes gelten ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind.
10.2 Der Kunde kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden.
10.3 Wünscht der Kunde, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen wird, hat er schriftlich ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen zu übermitteln.
10.4 Kein Rücktrittsrecht besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem mit der Montage begonnen oder die Ware bereits ausgeliefert wurde.
10.5 Tritt der Kunde zurück, so werden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstattet — mit demselben Zahlungsmittel wie die ursprüngliche Zahlung.
10.6 Tritt der Kunde von einem Kaufvertrag zurück, hat er eine allenfalls bereits empfangene Ware unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen.
§ 11 Schutzrechte
11.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und damit vergleichbare Unterlagen, die von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. bereitgestellt werden, sind im Ausmaß des Beitrags geistiges Eigentum von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
11.2 Diese Unterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen der Geschäftsverbindung für Zwecke der Auftragsausführung verwendet werden. Eine Weitergabe (auch auszugsweise) an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz und Datenverwendung
12.1 Der Kunde stimmt der Verwendung der im Rahmen der Bestellung und Auftragsabwicklung bekanntgegebenen Daten durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. zu. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Auftragsabwicklung, des Zahlungsverkehrs, der Kundenevidenz und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
12.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände (insbesondere den Kreditschutzverband von 1870) übermittelt werden dürfen.
12.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er auch nach Auftragsdurchführung weitere Informationen über Leistungen und Produkte erhalten kann.
12.4 Diese Zustimmungen zur Datenverwendung können durch entsprechende Erklärung gegenüber Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. widerrufen werden.
12.5–12.6 Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen ausnahmslos Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. zu. Das Eigentum an jeglichen Bilddateien steht ausschließlich Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Weiterführende Informationen: Datenschutzerklärung
§ 13 Kommunikation
13.1 Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation in Form von dauerhaften Datenträgern, insbesondere auch per E-Mail, einverstanden.
§ 14 Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
14.2 Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Graz vereinbart.
Ergänzende Schutz- und Haftungsbestimmungen (PV, Dach, Wasser)
1) PV-, Dach- und Wasserschäden: Keine Dachdecker-/Abdichtungsarbeiten; Sichtprüfung ist keine Dichtigkeitsprüfung. Haftung für Wasser-, Feuchte-, Schimmel-, Dämm- oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2) Haftungsdeckel: Die Haftung ist — soweit gesetzlich zulässig — begrenzt mit der Auftragssumme, maximal mit der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
3) Abnahmefiktion: Keine schriftliche Mängelrüge binnen 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige gilt als Abnahme.
4) Nutzungsausfall/Ertragsausfall: Ersatz ist ausgeschlossen.
5) Vorrang: Diese Ergänzungen gehen widersprechenden Bestimmungen vor.
Fragen zu diesen AGB?
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich direkt an uns:
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
Kopreinigg 69 · 8543 St. Martin im Sulmtal
Telefon: +43 664 99267378