Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
Stand: Jänner 2026
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet.
Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gemeint (m/w/d), auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.
Geltungsbereich
1.1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen auf
Grundlage und unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Entgegenstehende, in unseren Verkaufsbedingungen nicht enthaltene, abweichende und neue
Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich
ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt oder wenn diese im Einzelfall zwischen Elektrotechnik
Christian Fürnschuß e. U. und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Das Angebot ist bis zur Annahme durch den
Kunden (Unterfertigung des Angebotes) unverbindlich.
1.3. Mit der Bestellung (im Folgenden auch „Auftrag“ genannt) anerkennt der Kunde die zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Geschäftsbedingungen.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich vorbehaltlich jederzeitiger
Änderungen oder Ergänzungen durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U., wobei die
Bestellung des Kunden immer zu den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgt und ausgeführt wird.
Lieferung und Leistungsumfang
2.1. Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Vorlage sämtlicher technischer und
sonstiger Ausführungsdetails, Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung, völliger Klärung aller
Einzelheiten der Ausführung und/oder der Rücksendung der von unserem Vertragspartner
unterfertigten Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Lieferbereitschaft mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Nur im Falle
eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Vertragspartner frei unter Setzung
einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf und schriftlich erfolgen
muss, vom Vertrag zurückzutreten; anderweitige bzw. darüberhinausgehende Ansprüche jeder
Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn,
uns trifft am Leistungsverzug grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gegenüber Verbrauchern gilt diese
Haftungsbeschränkung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
2.2. Die Leistungen von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. umfassen bei Abschluss eines
Wartungsvertrages einer Anlage auch die Wartung, Anpassung oder Überprüfung einer
bestehenden oder noch zu errichtenden Anlage, die Zu- und Ableitungen zu den
Solarkollektoren sowie sonstiger Einrichtungen im Zusammenhang mit einer bestehenden oder
noch zu errichtenden Solaranlage. Bei reinem Kollektortausch oder PV-Modultausch sind diese
Leistungen ausdrücklich nicht umfasst.
2.3. Die Leistungen von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. umfassen insbesondere nicht
die Demontage und Entsorgung von Indach-Altkollektoren oder Indach-Photovoltaikmodulen
und die danach notwendige Dacheinkleidung.
2.4. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Leistungsänderungen,
einschließlich Leistungsänderungen die sich im Zusammenhang mit der Montage als
erforderlich erweisen und nicht vorhersehbar waren (z.B. zusätzliche Befestigungen aufgrund
mangelhaften Unterbaus), gelten als vorweg genehmigt.
2.5. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass im Rahmen der Montage hervortretende
und nicht erkennbare Umstände, insbesondere solche in Bezug auf die Mangelhaftigkeit des
Unterbaus, eine Anpassung des Leistungsumfangs erfordern können. Der Kunde wird die
angemessenen Zusatzkosten für den dadurch verursachten Zusatzaufwand vergüten.
2.6. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und ermächtigt Elektrotechnik Christian
Fürnschuß e. U. entsprechend, dass im Zusammenhang mit den Leistungen gemäß Punkt 2.1.
die Abschaltung der Solar- oder PV-Anlage für die Dauer der Demontage- und Montagearbeiten
erforderlich ist. Die Kosten und allfällige Nachteile aus der Abschaltung der Solar-Anlage sind
ausschließlich vom Kunden zu tragen.
2.7. Von uns ausgearbeitete oder bearbeitete Pläne, Skizzen, technische Ausarbeitungen oder
Vorschläge, Muster und dergleichen sind unser geistiges Eigentum. Kommt es zu keinem
Vertragsabschluss, sind diese wie auch Kostenvoranschläge bzw. Angebote angemessen zu
entlohnen.
2.8. Änderungen an Konstruktionen, Aussehen und Ausführung sowie geringe Abweichungen von Ausführungsrichtlinien behalten wir uns vor, soweit sie notwendig und technisch zumindest
gleichwertig sind.
Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen zu setzen und Vorkehrungen zu treffen, die für eine
ungehinderte und zügige Leistungserbringung durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
erforderlich und nützlich sind. Dazu zählt vor allem die Demontage und fach- und
umweltgerechte Entsorgung von Indach-Kollektoren oder Indach-PV-Modulen und die danach
notwendige Neueinkleidung des Daches.
3.2. Der Kunde hat allfällige erforderliche Bewilligungen, sonstige Zustimmungen Dritter sowie
allfällige Meldungen an Behörden auf eigene Kosten zu veranlassen. Ebenso ist der Kunde für die Förderabwicklung selbst verantwortlich. Förderungen – welcher Art auch immer – werden den Kunden von den jeweiligen Förderstellen zugesagt und gegebenenfalls ausbezahlt (Bund, Land, Gemeinde etc.) und niemals von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. Die Förderabwicklung und - Unterstützung sind ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten, außer dies wird
entgeltlich unter einem eigenen Punkt im Angebot schriftlich festgehalten. Elektrotechnik
Christian Fürnschuß e. U. haftet nicht dafür, den Kunden über sämtliche mögliche oder auch
nur naheliegende Förderungsmöglichkeiten vollständig aufgeklärt zu haben. Daher sind auch
keine Ansprüche weder der Höhe nach noch dem Grunde nach daraus ableitbar.
3.3. Die Kosten für die Energie für die Demontage und Montage sowie die Energie für einen
Probebetrieb trägt der Kunde.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass während des vereinbarten
Zeitfensters für Warenlieferungen, für die Demontage und Montage sowie die Abholung der Alt-Kollektoren bzw. Alt-Modulen eine mit der Sachlage vertraute und unbeschränkt geschäftsfähige Person am Leistungsort anwesend und ermächtigt ist, die Ware und/oder Leistungserbringung entgegen zu nehmen, sowie gegebenenfalls die erforderlichen Räume für Demontage und Montage, die An- und Ablieferung sowie die Lagerung jederzeit zugänglich zu machen. Allfällige Verzögerungen und Kosten und sonstige Nachteile aus einer Verletzung dieser Bestimmung hat der Kunde zu tragen.
3.5. Der Kunde hat gegebenenfalls bis zum Zeitpunkt des vollständigen Abschlusses der
Leistungserbringung kostenlos den erforderlichen sicheren Platz für die Lagerung der
Solarkollektoren, der Alt-Kollektoren bzw. Photovoltaikmodulen sowie sonstigen Materials und
von Maschinen bereit zu stellen.
3.6. Der Kunde erklärt, gegenüber Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. sämtliche Angaben
über Lage und Beschaffenheit der Solar/-PV-Anlage, sowie der Umgebung der Solar/-PV-Anlage
rechtzeitig vor Erteilung des Auftrags wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. Der
Kunde hat unverzüglich zu warnen, wenn ihm Umstände bekannt werden, die die Funktionalität
der Solar/-PV-Anlage oder der Solarkollektoren einschränken könnten.
3.7. Der Kunde wird nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich auf eigene Kosten bei der
Abnahme der Solarkollektoren bzw. der PV-Module mitwirken und außer in begründeten Fällen
Lieferscheine und Abnahmeprotokolle fertigen.
3.8. Der Kunde räumt Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. zeitlich unbeschränkt das Recht
ein, sämtliche Maßnahmen zu setzen, die erforderlich oder nützlich sind, um die
Produktsicherheit der Solarkollektoren oder PV-Modulen zu gewährleisten, Mängel zu beheben
und allfällige (Serien-)Fehler zu testen und zu beheben. Der Kunde gewährt Elektrotechnik
Christian Fürnschuß e. U. insofern zeitlich unbeschränkt und auch nach Abschluss der
beauftragten Leistungen nach entsprechender Vorankündigung jederzeit Zutritt zur Solaranlage.
3.9. Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen,
Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen, etc.) auf
deren Richtigkeit, beigestellte Stoffe bzw. vorhandene Dachkonstruktionen auf deren
Tauglichkeit und Kompatibilität mit den beauftragten Leistungen zu überprüfen (z.B. Statik-
Gutachten zur Dachkonstruktion etc.). Der Vertragspartner garantiert die Richtigkeit,
Tauglichkeit und Kompatibilität der beigestellten Unterlagen/Stoffe. Wir sind nicht verpflichtet,
besondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Baulichkeiten, etc.) vorzunehmen. Hinsichtlich Umstände und Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die außerhalb des vereinbarten Angebots- und Lieferumfangs liegen, trifft uns keine Prüf-, Warn- oder Hinweispflicht. Wir haften nicht für negative Folgen resultierend aus der offenbaren bzw. versteckten Untauglichkeit der vom Käufer beigestellten Unterlagen, Daten, Stoffe oder
unrichtigen Anweisungen des Vertragspartners.
Warenlieferung und Leistungserbringung
4.1. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. wird sich bemühen, die vereinbarten Liefer-,
Montage- und Wartungstermine einzuhalten, wobei Verzögerungen, die nicht ausschließlich in der Sphäre von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. liegen, insbesondere Kapazitätsengpässe bei Vorlieferanten oder Verzögerungen durch Umwelteinflüsse, vom Kunden als genehmigt gelten. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. wird den Kunden nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld von allfälligen Verzögerungen informieren.
4.2. Werden die Lieferung und/oder der Beginn der Leistungsausführung durch den Kunden
zuzurechnende Umstände verzögert, verlängern sich Leistungsfristen und Termine
entsprechend.
4.3. Kann die Lieferung bzw. Leistung nicht längstens binnen einer Nachfrist von 28 Tagen ab
dem Ende der vereinbarten Frist abgeschlossen werden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
durch entsprechende Erklärung gegenüber von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
zurückzutreten. In diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Kunden allfällige erhaltene Zahlungen
für nicht gelieferte Ware und nicht erbrachte Leistungen rückzuerstatten.
4.4. Wir sind berechtigt Warenlieferungen, die Demontage und Montage, sowie einen allfälligen
Abtransport von Alt-Kollektoren, sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der
Auftragsausführung, selbst oder durch beauftragte Dritte vorzunehmen, die in diesem Fall als
Subunternehmer für Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. tätig werden. Allenfalls
beauftragte Dritte sind zur Ausfolgung der Rechnung, Aushändigung und Entgegennahme von Lieferscheinen und Abnahmeprotokollen berechtigt.
4.5. Lieferungen und Leistungen erfolgen an die/der vom Kunden bekannt gegebenen Adresse.
Für den Fall unrichtiger, unvollständiger oder unklarer Angaben trägt der Kunde die daraus
resultierenden Nachteile.
4.6. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. ist berechtigt, die Lieferung und
Leistungserbringung auch in Teilen und schrittweise durchzuführen. Es können
Teilabschnittrechnungen gestellt werden. Aufgrund von Rohstoffengpässen auf den
Weltmärkten, auf die wir keinen Einfluss haben, können mögliche nachträgliche
Preiserhöhungen/Reduktionen unabdingbar sein. Für Notfälle behalten wir uns das Recht vor,
einzelne Komponenten gegen gleichwertige, oder höherwertige, zu tauschen, ohne Einfluss auf
den Positionspreis. Die, in den einzelnen Positionen angeführten Preise behalten ihre Gültigkeit
solange der Marktpreis stabil ist und die Anlage dem Umfang und Rahmen des Angebots getreu
bleibt. Gegenüber Verbrauchern gilt eine Preisanpassung nur, sofern sie sachlich gerechtfertigt,
nachvollziehbar und für den Kunden zumutbar ist. Führt die Preisanpassung zu einer unzumutbaren Mehrbelastung,
ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.7. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Ablieferung am
vereinbarten Ort bzw. Übergabe an den Kunden bzw. seinen Vertreter auf den Kunden über.
4.8. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigung an Geräten und Werkzeug sind von
dem Kunden zu verantworten.
4.9. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Haus. Kann die Lieferung zu dem vereinbarten
Liefertermin aus Gründen nicht erfolgen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, so ist
der Kunde verpflichtet, für jeden weiteren Zustellversuch die daraus resultierenden Versand-
und Lieferkosten zu tragen.
4.10. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware innerhalb angemessener Frist auf
Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation und allfällige Mängel zu untersuchen.
Allfällige Schäden oder Mängel sind Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. unverzüglich
mitzuteilen. Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind,
(„Verbraucher“), sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche verpflichtet,
unverzüglich, längstens jedoch binnen drei Werktagen ab Kenntnis, von allfälligen Mängeln zu
informieren.
4.11 Konventionalstrafe: Für den Fall der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden sind wir berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 10 % des Netto-Gesamtauftragswertes zu verrechnen. Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB.
Entgelt und Zahlungen
5.1. Preise sind grundsätzlich als Pauschalpreise zu verstehen. Für vom Kunden beauftragte
Leistungen, die im Angebot keine Deckung finden, hat Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
Anspruch auf das angemessene Entgelt.
5.2. Zahlungen sind prompt und ohne Abzug zu leisten.
5.3. Die Berechtigung zum Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5.4. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. zur
Warenlieferung und/oder Leistungserbringung erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung
verpflichtet.
5.5. Im Fall eines Zahlungsverzuges werden für Kunden, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in
der Höhe von 5 % pro Jahr und für Unternehmer 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro
Jahr vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (insbesondere
Skonti und Rabatte).
5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden mit eigenen Forderungen gegen Forderungen
der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. nur insofern zu, als Gegenansprüche gerichtlich
festgestellt oder anerkannt sind. Kunden, die Verbraucher sind, steht eine Aufrechnungsbefugnis darüber hinaus dann zu, wenn Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen und im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
5.8. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen alle der von
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung
angemessenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu ersetzen. Die Mahnspesen
betragen für die erste Mahnung EUR 30,-, für die 2. Mahnung EUR 50,- und für die 3. und zugleich
letzte Mahnung EUR 150,-.
5.9. Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung netto ab Lager ohne Verpackung
und ohne Kommissionierungsentgelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Wir sind berechtigt, unsere Preise zu erhöhen, wenn zum Zeitpunkt der
Lieferung eine unvorhergesehene, nicht von uns beeinflussbare Änderung der Preiskalkulation
bestimmenden Umstände eintritt. Dies gilt insbesondere für Preisschwankungen von
Vorlieferanten, nachträgliche Einführung oder Erhöhung von Steuern, Zöllen, sonstigen
öffentlichen Abgaben und Frachten, sonstigen Nebengebühren, durch welche unsere
Lieferung/Leistung unmittelbar oder mittelbar betroffen bzw. verteuert wird.
5.10 Ist eine Vorauszahlung, Anzahlung oder Teilzahlung vereinbart, beginnt die Leistungspflicht des Auftragnehmers erst mit vollständigem Zahlungseingang auf dessen Konto. Erfolgt die vereinbarte Vorauszahlung trotz Fälligkeit und schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 7 Tagen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt:
-
die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen,
-
vom Vertrag zurückzutreten,
-
bereits entstandene, nachweisbare Aufwendungen (insbesondere Planungs-, Dispositions-, Material- oder Verwaltungskosten) in Rechnung zu stellen,
- der Ersatzanspruch umfasst gegenüber Unternehmern zumindest 10 % der vereinbarten Auftragssumme, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Ersatzanspruch ausschließlich nach den tatsächlich nachweisbaren Aufwendungen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Garantie
6.1. Als „Garantie“ bezeichnete Erklärungen von uns stellen lediglich gesetzliche (verlängerte)
Gewährleistungs- und keine Garantiezusagen dar. Bei berechtigter Inanspruchnahme der
Garantie ist Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. nach eigener Wahl zur Behebung des
Mangels oder zum Austausch des betroffenen Solarkollektors oder des PV -Moduls verpflichtet.
6.2. Für Photovoltaik-Module, Montagegestell und Wechselrichter gilt die Garantie des
Herstellers.
6.3. Die Inanspruchnahme der Garantie für Photovoltaikmodule steht unter folgenden
Bedingungen:
(i) Die PV-Module wurden ausschließlich durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. oder
einer befugten Fachfirma montiert und abgenommen;
(ii) aufgetretene Mängel, die zur Inanspruchnahme der Garantie berechtigen, werden
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. unverzüglich bekanntgegeben;
6.4. Aus ein und demselben Sachverhalt können nicht gleichzeitig Ansprüche aus Garantie und
Gewährleistung oder Schadenersatz geltend gemacht werden.
Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt ein Jahr ab
Übergabe. Der Übergabezeitpunkt ist der Zeitpunkt der Fertigstellung, jedoch spätestens das
Datum der Unterzeichnung des Prüfbefundes durch den Kunden. Verweigert der Kunde ohne
berechtigte Gründe die Unterzeichnung des Prüfbefundes, ist das Datum der Unterzeichnung
des Prüfbefundes durch den konzessionierten Elektriker maßgeblich.
7.2. Für den Fall eines zu Recht bestehenden und zeitgerecht gerügten Mangels, ist
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels oder
zum Austausch verpflichtet. Ist die Behebung des Mangels nach zumindest zwei
Behebungsversuchen fehlgeschlagen oder nicht in der Lage den Austausch vorzunehmen, ist
der Kunde berechtigt, Preisminderung oder für den Fall, dass es sich nicht um einen
geringfügigen Mangel handelt, Wandlung zu verlangen.
Haftungsausschluss
8.1. Für allfällige Schäden im Rahmen der Auftragsausführung haftet Elektrotechnik
Christian Fürnschuß e. U. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind
Personenschäden. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist
ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
8.2. Im Rahmen der Montage- und Demontage-Arbeiten können Schäden an bereits
vorhandenen Teilen der Solar-Anlage sowie am Dach oder Mauerwerk entstehen. Eine Haftung
aus solchen Schäden besteht nur bei Verschulden.
8.3. Die Haftung bei Kollektoren und PV-Modulen für Glasbrüche, Glaskratzer, Frostschäden,
Überdruck, witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Küstenregionen oder Industriegebiete), sonstige
mechanische Beschädigungen oder Veränderungen, die nicht zu verantworten sind, für
Beschädigungen aufgrund von höherer Gewalt sowie Beschädigungen oder Mängel, die auf
unsachgemäße Wartung, Gebrauch oder Betrieb zurückzuführen sind, sowie für
Farbabweichungen und -veränderungen, natürliche Abnützungserscheinungen, sowie
Beeinträchtigungen, die keinen Einfluss auf die Funktion des Kollektors haben, ist
ausgeschlossen.
8.4. Soweit im Rahmen der Auftragserteilung die Bekanntgabe von Spezifikation, wie
insbesondere Maße, vorhandene Anschlüsse und ähnliches erforderlich ist, liegt die
Verantwortlichkeit für die Richtigkeit dieser Spezifikation beim Kunden.
8.5. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. übernimmt keine Haftung dafür, dass die durch
die gelieferten Kollektoren mit der bestehenden Solar-Anlage kompatibel sind und nach
Installation ohne Einschränkung durch den Kunden genutzt werden können. Bei Zweifeln an der
Kompatibilität hat der Kunde selbst für die rechtzeitige fachgerechte Ausführung der
erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Solar-Anlage Sorge zu tragen. Die Haftung
(einschließlich einer Gewährleistung) ist ausgeschlossen, wenn die Solar-Anlage oder sonstige
Anlagen des Kunden nicht mit den installierten Kollektoren kompatibel oder nicht in einem
einwandfreien technischen und betriebsbereiten Zustand sind und dieser Umstand für den
Mangel oder den Schaden kausal ist.
8.6. Der Ausschluss der Haftung umfasst auch einen Ausschluss der Haftung gegenüber
Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Gehilfen der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
8.7. Schadenersatzansprüche von Kunden, die nicht Verbraucher sind, sind bei sonstigem
Verfall längstens binnen 6 Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgelts, bleibt die vertragsgegenständliche
Ware im Eigentum der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
9.2. Noch nicht zur Gänze bezahlte Ware, darf durch den Kunden weder verpfändet noch weiter
veräußert werden. Jede Verfügung über die Ware seitens des Kunden ist bis zur vollständigen
Bezahlung der Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei Zustimmung zur
Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung als zugunsten der Elektrotechnik Christian
Fürnschuß e. U. verpfändet.
9.3. Sollte die unter aufrechtem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen von exekutiven
Schritten gepfändet werden, so verpflichtet sich der Kunde unverzüglich davon zu verständigen
und Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich um Vorbehaltseigentum der Elektrotechnik
Christian Fürnschuß e. U. handelt und alle zumutbaren Schritte in die Wege zu leiten, um die
diesbezügliche Exekution zur Einstellung zu bringen.
Rücktrittsrecht für Verbraucher
10.1. Die Bestimmungen dieses Punkt 10. gelten ausschließlich für Kunden die Verbraucher
sind.
10.2. Der Kunde kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum
Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts gemäß
Punkt 10.2. ist an keine bestimmte Form gebunden.
10.3. Wünscht der Kunde, dass noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Punkt 10.2. mit der
Vertragserfüllung beginnt, so hat der Kunde schriftlich ein ausdrücklich auf diese vorzeitige
Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen zu übermitteln. Das ausdrückliche Verlangen sowie
die Bestätigung gemäß Punkt 10.4 haben durch gesonderte Erklärung (z. B. Unterschrift oder Checkbox) zu erfolgen.
10.4. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. – auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers gemäß Punkt 10.3 und nach Bestätigung des Verbrauchers, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert – vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung begonnen hat und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Bei Warenlieferungen erlischt das Rücktrittsrecht, sobald versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, nach der Lieferung entsiegelt wurden, oder Waren nach Kundenspezifikation angefertigt bzw. eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.
10.5. Tritt der Kunde gemäß Punkt 10.2. vom Vertrag zurück, so werden alle vom Kunden
allenfalls bereits geleisteten Zahlungen, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab
Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstattet. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. wird
hierfür dasselbe Zahlungsmittel verwenden, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner
Zahlung bedient hat. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. kann die Rückzahlung an den
Kunden verweigern, bis der Kunde entweder die Ware wieder zurückerstattet oder der
Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.
10.6. Tritt der Kunde gemäß Punkt 10.2. von einem Kaufvertrag zurück, hat der Kunde eine
allenfalls bereits empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. zurückzustellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
Schutzrechte
11.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und damit vergleichbare Unterlagen, die von
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. bereitgestellt werden oder mit dem Beitrag
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. entstanden sind, sind im Ausmaß des Beitrags das
geistige Eigentum der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
11.2. Diese Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und damit vergleichbare Unterlagen dürfen
ausschließlich im Rahmen der Geschäftsverbindung des Kunden mit der Elektrotechnik
Christian Fürnschuß e. U. für Zwecke der Auftragsausführung verwendet werden. Eine
darüberhinausgehende Nutzung sowie eine Weitergabe (auch auszugsweise) an Dritte, sind
ohne vorhergehende Zustimmung ausgeschlossen.
Datenschutz und Datenverwendung
12.1. Der Kunde stimmt der Verwendung der durch ihn im Rahmen der Bestellung und
Auftragsabwicklung bekanntgegebenen Daten durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
zu. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten durch Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. erfolgt zum Zweck der Auftragsabwicklung, der Durchführung des Zahlungsverkehrs, der Kundenevidenz und der Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung, wie beispielsweise die Lieferung oder Montagetätigkeiten durch Dritte, erforderlich.
12.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck der
Bonitätsprüfung an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, insbesondere den
Kreditschutzverband von 1870, übermittelt werden dürfen.
12.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er auch nach Auftragsdurchführung von
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. weitere Informationen über Leistungen und Produkte
erhält.
12.4. Diese Zustimmungen zur Datenverwendung können vom Kunden durch entsprechende
Erklärung gegenüber der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. widerrufen werden. Insofern
und insoweit dadurch die Leistungserbringung der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U.
eingeschränkt oder behindert wird, sind die daraus entstehenden Nachteile vom Kunden zu
tragen.
12.5. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke. Alle Urheber- und
Leistungsschutzrechte der Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. stehen ausnahmslos der
Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. zu. Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. hat das
(meist) ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch
Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem
Fall nur nach Maßgabe einer von Elektrotechnik Christian Fürnschuß e. U. erteilten
Nutzungsbewilligung zulässig.
12.6. Das Eigentum an jeglichen Bilddateien steht ausschließlich der Elektrotechnik Christian
Fürnschuß e. U. zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der
Nutzungsbewilligung besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft
mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen der Elektrotechnik
Christian Fürnschuß e. U. und dem Kunden einvernehmlich festzusetzende Auswahl der
hergestellten Bilddateien.
Kommunikation
13.1. Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation in Form von dauerhaften Datenträgern,
insbesondere auch per E-Mail, einverstanden.
Recht, Gerichtsstand
14.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-
Kaufrechtes.
14.2. Für Unternehmer wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Graz vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Ergänzende Schutz- und Haftungsbestimmungen (PV, Dach, Wasser)
1) PV-, Dach- und Wasserschäden: Keine Dachdecker-/Abdichtungsarbeiten; Sichtprüfung ist keine Dichtigkeitsprüfung.
Haftung für Wasser-, Feuchte-, Schimmel-, Dämm- oder Folgeschäden ausgeschlossen, außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit.
2) Haftungsdeckel: Haftung – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt mit der Auftragssumme, maximal mit der Deckungssumme
der Betriebshaftpflichtversicherung.
3) Abnahmefiktion: Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung als abgenommen, wenn binnen 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine schriftliche Mängelrüge erfolgt.
4) Nutzungsausfall/Ertragsausfall: Ersatz ausgeschlossen.
5) Vorrang: Diese Ergänzungen gehen widersprechenden Bestimmungen vor.